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Es gibt seit dem ersten Mai 2003 neue Vorschriften!
Allgemeine Informationen:
Seit dem Inkrafttreten von JAR-FCL 2 deutsch (JAR = Joint Aviation Regulations, FCL = Flight Crew Licensing), der neuen LuftVZO (Luftverkehrs- Zulassungs-Ordnung) und der neuen LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) gibt es neue Vorschriften.
PPL-E Inhaber (heißt jetzt PPL-H), die ihre Lizenz vor dem 1.5.2003 erworben, oder zumindest ihre Ausbildung vor dem 1.5.2003 begonnen haben, können ihre Lizenz und ihre sonstigen Berechtigungen auch weiterhin uneingeschränkt in vollem Umfang ausüben. Es gibt keinen Umschreibezwang oder Zeitablauf.
Lediglich die Verlängerungsbedingungen ändern sich.
Diese Inhaber einer "alten" Lizenz können sich bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag einen JAR-FCL PPL-A ausstellen lassen.
In jedem Fall wird aber bei der nächsten Verlängerung eine neue ICAO-konforme Lizenz ausgestellt.
Für Lizenzen, für die die Ausbildung nach dem 1.5.2003 begonnen wurden, gelten die neuen Bestimmungen, die z. B. mehr Flugstunden erfordern und Ihnen natürlich auch in der Theorie einige neue Fragen beschehren.
Weiter mit Informationen zu den einzelnen Lizenzen:
- PPL "alt" (ICAO)
- PPL JAR-FCL, umgeschrieben von PPL "alt" (ICAO)
- PPL JAR-FCL in direkter Ausbildung vom Fußgänger
Ausbildung zum PPL-H nach JAR-FCL 2
Direkt vom Fußgänger zum europäischen PPL:
- Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren möglich
- Lizenzerwerb mit 17 Jahren
- Theoretische Ausbildung in den Fächern:
Luftrecht, Flugsicherungsvorschriften, Funksprechzeugnis
Navigation
Meteorologie
Aerodynamik
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Menschliches Leistungsvermögen
- Die Flugausbildung umfaßt:
Mindestens 45 Flugstunden auf Hubschraubern. Davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug.
Wurde dem Bewerber Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf anderen Luftfahrzeugen angerechnet (siehe Erleichterungen), kann sich die Flugzeit mit Lehrer etwas verringern.
- Mindestens 5 zusätzliche Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht. Davon 3 Stunden mit Lehrer mit Überlandflugnavigation
- 5 Alleinstart und Alleinlandungen
- Voraussetzung: 100 Stunden auf Hubschraubern nach Erwerb der Lizenz. Darin enthalten 60 Stunden als verantwortlicher Pilot mit 20 Stunden Überlandflug.
- Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen
- Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
Segelflugzeug-, Flugzeug-, Motorsegler- oder Ultraleichtflugzeugführer für aerodynamisch gesteuerte UL´s mit starren Tragflügeln, Tragschrauber oder Ultraleichhubschrauber besitzen, können 10% der Flugzeit, aber höchstens 6 Stunden angerechnet werden
Siehe auch Gesamtübersicht (PDF 46 kb)
- Sie dürfen die in Ihre Lizenz eingetragenen Hubschrauber fliegen bei:
- Flügen in das ICAO Ausland mit Deutsch registrierten Hubschraubern und
- Anerkennung der Lizenz in allen JAA-Mitgliedsstaaten
Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:
- Mindestens 2 Flugstunden innerhalb eines Jahres auf dem oder den jeweiligen Hubschraubern
- Eine Befähigungsüberprüfung in den letzten drei Monaten vor Ablauf der Gültigkeit.
Achtung: Die Gültigkeit der Musterberechtigung betrug vor dem 1.5.03 zwei Jahre; jetzt nur noch ein Jahr!
- Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
Achtung:
- Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
Dieses ist gültig für:
- 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- 24 Monate, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
- 12 Monate, nach Vollendung des 60. Lebensjahres
- Bei den Punkten 2. und 3. müssen Sie also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 12 Monaten erfüllt haben!

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