Ausbildung zum PPL-A nach JAR-FCL 1

Direkt vom Fußgänger zum europäischen PPL:

  • Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren möglich
  • Lizenzerwerb mit 17 Jahren
  • Theoretische Ausbildung in den Fächern:
    Luftrecht, Flugsicherungsvorschriften, Funksprechzeugnis
    Navigation
    Meteorologie
    Aerodynamik
    Technik
    Verhalten in besonderen Fällen
    Menschliches Leistungsvermögen
  • Die Flugausbildung umfaßt:
    Mindestens 45 Flugstunden auf Flugzeugen. Davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug.
    Wurde dem Bewerber Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf anderen Luftfahrzeugen angerechnet (siehe Erleichterungen), kann sich die Flugzeit mit Lehrer auf mindestens 20 Stunden verringern.

Nachtflugqualifikation

  • Mindestens 5 zusätzliche Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht. Davon 3 Stunden mit Lehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation
  • 5 Alleinstart und Alleinlandungen bis zum völligen Stillstand
  • Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen

Erleichterungen

  • Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
    Segelflugzeug-, Hubschrauber-, Motorsegler- oder Ultraleichtflugzeugführer besitzen, werden 10% der Flugzeit, aber höchstens 10 Stunden angerechnet

Umfang der Erlaubnis

  • Lizenz mit Sammeleintragung einmotorige kolbengetriebe Landflugzeuge zum Betrieb mit einem Piloten und/oder
  • Klassenberechtigung Reisemotorsegler falls die Voraussetzungen vorliegen
  • Flüge in das ICAO Ausland mit Deutsch registrierten Flugzeugen und
  • Anerkennung der Lizenz in allen JAA-Mitgliedsstaaten

Gültigkeit/Verlängerung

Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:

  • Mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts und Landungen (Flugzeug, RMS)
  • Mindestens eine Übungsstunde mit Fluglehrer
  • Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Der Nachweis erfolgt im Flugbuch

Achtung:

  • Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
    Dieses ist gültig für:
  1. 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  2. 24 Monate, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
  3. 12 Monate, nach Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Sie müssen also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 12 Monaten erfüllt haben!
  • Zu den Kosten der Ausbildung PPL (A) nach FAR-FCL