Fachliche Voraussetzungen:
- Besitz einer Lizenz für Privatflugzeugführer national mit einer Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebenen Landflugzeugen bis 2000 kg oder Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
- Theoretische Ausbildung in den Sachgebieten:
Instrumentenkunde
Funknavigation
- Flugausbildung von mindestens 10 Stunden, von denen 5 Stunden auf einem vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Flugsimulator durchgeführt werden können.
Die Ausbildung beinhaltet das Fliegen ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer horizontal geflogenen Umkehrkurve von 180 Grad und Funknavigation.
- Theoretische und praktische Prüfung
- Lizenz mit Sammeleintragung einmotorige kolbengetriebe Landflugzeuge zum Betrieb mit einem Piloten und/oder
- Klassenberechtigung Reisemotorsegler falls die Voraussetzungen vorliegen
- Flüge in das ICAO Ausland mit Deutsch registrierten Flugzeugen und
- Anerkennung der Lizenz in allen JAA-Mitgliedsstaaten
Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:
- Mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts und Landungen (Flugzeug, RMS,)
- Mindestens eine Übungsstunde mit Fluglehrer
- Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Der Nachweis erfolgt im Flugbuch
Achtung:
- Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
Dieses ist gültig für:
- 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- 24 Monate, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
- 12 Monate, nach Vollendung des 60. Lebensjahres
Sie müssen also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 12 Monaten erfüllt haben!