Ausbildung zum PPL-A national nach LuftPersV:

  • Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren möglich
  • Lizenzerwerb mit 17 Jahren
  • Theoretische Ausbildung in den Fächern:
    Luftrecht, Flugsicherungsvorschriften, Funksprechzeugnis
    Navigation
    Meteorologie
    Aerodynamik
    Technik
    Verhalten in besonderen Fällen
    Menschliches Leistungsvermögen
  • Die Flugausbildung umfaßt:
    Mindestens 35 Flugstunden auf mind. 2 verschiedenen Mustern mit einer Höchstabflugmasse von 750 kg innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Prüfung. Davon 10 Flugstunden im Alleinflug.
    Wird die Ausbildung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sich die Gesamtflugzeit auf 30 Stunden.

Erleichterungen

  • Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
    Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer besitzen, verringert sich die Ausbildung auf mindestens 20 Flugstunden auf Flugzeugen bis 750 kg. Aber voller Ausbildungsumfang!
  • Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
    Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, verringert sich die Ausbildung auf 5 Flugstunden. Darin müssen 10 Starts und Landungen mit Lehrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein.
  • Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
    aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge besitzen, verringert sich die Ausbildung auf 7 Flugstunden. Darin müssen 10 Starts und Landungen mit Lhrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein. Außerdem An- und Abflüge zu und von kontrollierten Flugplätzen und Flüge durch Kontrollzonen mit Sprechfunkverkehr.

Umfang der Erlaubnis

  • Lizenz mit Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 750 kg
  • Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (RMS), falls die Voraussetzungen vorliegen
  • Nur für Flüge in der BRD!

Gültigkeit/Verlängerung

Formblätter für Schleswig-Holstein

Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:

  • Mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts und Landungen (Flugzeug, RMS, UL)
  • Mindestens eine Übungsstunde mit Fluglehrer
  • Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Der Nachweis erfolgt im Flugbuch

Achtung:

  • Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
    Dieses ist gültig für:
  1. 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  2. 24 Monate, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  3. 12 Monate, nach Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Sie müssen also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 24 Monaten erfüllt haben!

Mögliche Klassenberechtigungen

Für Reisemotorsegler:

  • 5 Flugstunden, darin enthalten:
  • 10 Starts und Landungen und 5 Landungen mit abgestellten Triebwerk mit Lehrer
  • 10 Starts und Landungen, davon 5 Landungen mit abgestelltem Triebwerk alleine
  • zusätzlich eine praktische Prüfung

Für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg:

  • 5 Flugstunden, darin enthalten:
  • 10 Starts und Landungen mit Lehrer
  • 10 Starts und Landungen alleine
  • zusätzlich eine praktische Prüfunge