

Ausbildung zum PPL-A national nach LuftPersV:
- Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren möglich
- Lizenzerwerb mit 17 Jahren
- Theoretische Ausbildung in den Fächern:
Luftrecht, Flugsicherungsvorschriften, Funksprechzeugnis
Navigation
Meteorologie
Aerodynamik
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Menschliches Leistungsvermögen
- Die Flugausbildung umfaßt:
Mindestens 35 Flugstunden auf mind. 2 verschiedenen Mustern mit einer Höchstabflugmasse von 750 kg innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Prüfung. Davon 10 Flugstunden im Alleinflug.
Wird die Ausbildung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sich die Gesamtflugzeit auf 30 Stunden.
- Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer besitzen, verringert sich die Ausbildung auf mindestens 20 Flugstunden auf Flugzeugen bis 750 kg. Aber voller Ausbildungsumfang!
- Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, verringert sich die Ausbildung auf 5 Flugstunden. Darin müssen 10 Starts und Landungen mit Lehrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein.
- Bei Bewerbern, die eine Lizenz für:
aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge besitzen, verringert sich die Ausbildung auf 7 Flugstunden. Darin müssen 10 Starts und Landungen mit Lhrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein. Außerdem An- und Abflüge zu und von kontrollierten Flugplätzen und Flüge durch Kontrollzonen mit Sprechfunkverkehr.
- Lizenz mit Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 750 kg
- Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (RMS), falls die Voraussetzungen vorliegen
- Nur für Flüge in der BRD!
Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:
- Mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts und Landungen (Flugzeug, RMS, UL)
- Mindestens eine Übungsstunde mit Fluglehrer
- Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Der Nachweis erfolgt im Flugbuch
Achtung:
- Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
Dieses ist gültig für:
- 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- 24 Monate, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- 12 Monate, nach Vollendung des 50. Lebensjahres
- Sie müssen also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 24 Monaten erfüllt haben!
Mögliche Klassenberechtigungen
Für Reisemotorsegler:
- 5 Flugstunden, darin enthalten:
- 10 Starts und Landungen und 5 Landungen mit abgestellten Triebwerk mit Lehrer
- 10 Starts und Landungen, davon 5 Landungen mit abgestelltem Triebwerk alleine
- zusätzlich eine praktische Prüfung
Für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg:
- 5 Flugstunden, darin enthalten:
- 10 Starts und Landungen mit Lehrer
- 10 Starts und Landungen alleine
- zusätzlich eine praktische Prüfunge