PPL-H"alt"verlängern

PPL-A "alt"verlängern

Formblätter für Schleswig-Holstein

Bei Nichtumschreibung wird bei der nächsten Verlängerung ein PPL-A (ICAO-konform) ausgestellt. Die Privilegien bleiben erhalten.
Die Möglichkeit des Erwerbs der CVFR-Berechtigung zur Umschreibung des PPL-A "alt" bleibt auch später erhalten.

Gültigkeit/Verlängerung

Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:

  • Mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts und Landungen
  • Mindestens eine Übungsstunde mit Fluglehrer
  • Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Der Nachweis erfolgt im Flugbuch

Achtung:

  • Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
    Dieses ist gültig für:
  1. 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  2. 24 Monate, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
  3. 12 Monate, nach Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Sie müssen also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 24 Monaten erfüllt haben!