

Bei Nichtumschreibung wird bei der nächsten Verlängerung ein PPL-H (ICAO-konform) ausgestellt. Die Privilegien bleiben erhalten.
Die Möglichkeit des Erwerbs der CVFR-Berechtigung zur Umschreibung des PPL-H "alt" bleibt auch später erhalten.
Gültigkeit/Verlängerung
Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:
- Bei mindestens zwei Stunden als Pilot der entsprechenden Hubschraubermuster ist gemäß JAR-FCL 2.245 (b) 1 die Befähigungsüberprüfung nur auf einem der entsprechenden Hubschraubermuster durchzuführen.
Dieses ist nur für die unter Anhang 2 M 1. DV aufgeführten einmotorigen Hubschrauber mit Kolbentriebwerk gültig.
- Eine Befähigungsüberprüfung in den letzten drei Monaten vor Ablauf der Gültigkeit.
Achtung: Die Gültigkeit der Musterberechtigung betrug vor dem 1.5.03 zwei Jahre; jetzt nur noch ein Jahr!
- Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
Achtung:
- Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
Dieses ist gültig für:
- 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- 24 Monate, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
- 12 Monate, nach Vollendung des 60. Lebensjahres
- Sie müssen also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 12 Monaten erfüllt haben!
