

Vom PPL-A "alt"(vor dem 1.5.03) auf den
JAR-FCL umschreiben
Nachstehende Forderungen müssen erfüllt sein:
- CVFR-Berechtigung:
- 75 Stunden Gesamtflugzeit auf Flugzeugen oder Reisemotorseglern bzw. Hubschraubern
- mindestens eine Übungsstunde mit Fluglehrer
- schriftliche Erklärung über Kenntnis JAR-FCL
Bei Nichtumschreibung wird bei der nächsten Verlängerung ein PPL-A (ICAO-konform) ausgestellt. Die Privilegien bleiben erhalten.
Die Möglichkeit des Erwerbs der CVFR-Berechtigung zur Umschreibung des PPL-A "alt" bleibt auch später erhalten.
Gültigkeit/Verlängerung
Gültig für 60 Monate, aber! Siehe unter Achtung:
- Mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts und Landungen (Flugzeug, RMS,)
- Bei Hubschraubern 2 Std. auf dem jeweiligen Muster
- Mindestens eine Übungsstunde mit Fluglehrer
- Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Der Nachweis erfolgt im Flugbuch
Achtung:
- Obwohl die Lizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten ausgestellt wird, richtet sich die Erlaubnis zum Fliegen nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Für PPL Klasse 2).
Dieses ist gültig für:
- 60 Monate, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- 24 Monate, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
- 12 Monate, nach Vollendung des 60. Lebensjahres
- Sie müssen also aufpassen, denn Sie dürfen nur fliegen, wenn Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen und nach der Zeit auch jeweils die oben angegebenen Verlängerungs-Voraussetzungen in den letzten 12 Monaten erfüllt haben!