Die Funksprechausbildung

Diese Lehrgänge führen wir immer in der ersten Woche der entsprechenden PPL-Lehrgänge durch.

Es gibt folgende Sprechfunkzeugnisse:

  • BZF II Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst
    (nur für den Sprechfunk in Deutsch)
  • BZF I Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst
    (Möglichkeit des Sprechfunks in englischer Sprache, also auch im Ausland)
  • AZF Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Dieses erlaubt auch den Funkverkehr bei IFR-Flügen (IFR steht für Instrumentenflugregeln wird allgemein als Blindflug bezeichnet - schulen wir aber nicht).

    Zu den Kosten:

Prüfungsgebühren an die Prüfbehörde:

BZF I EUR
80,-
BZF II EUR
70,-
BZF I für Inhaber BZF II EUR
70,-

Der Lehrgang selbst:

BZF I EUR
350,-
BZF II EUR
400,-
BZF I von BZF II EUR
170,-

Voraussetzungen für die Prüfung:

  • Bei Minderjährigen Zustimmung des ges. Vertreters
  • Mindestalter zum Erwerb von BZF I + BZF II = 15 Jahre

    Es müssen eingereicht sein:

  • Anmeldung zur Prüfung
  • 1 neueres Paßbild (3,5 x 5 cm, Zivilkleidung, ohne Kopfbedeckung)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Sie müssen sich bei der Prüfung ausweisen).
  • Wenn Sie BZF I machen und schon das BZF II besitzen, müssen Sie auch dieses einreichen.
  • Und die Prüfungsgebühren müssen eingegangen sein!

Achtung!

Die Funksprechprüfungen für Hamburg werden jetzt von Bremen organisiert!

Dort zuständig: Frau Hausner Tel.: 0421-43444281.
Bei ihrer Abwesenheit: Herr de Bur Tel.: 0421-43444251

Für den Antrag gibt es ein neues Formblatt als PDF-Datei.

Lagepläne für den Prüfort Hamburg (Bundesnetzagentur).