CVFR-Berechtigung

Die CVFR-Berechtigung gibt es nur noch für Inhaber "alter" (vor dem 1.5.2003) Luftfahrerscheine für Privatpiloten (Flächen- oder Hubschrauberpiloten), um sogenannte CVFR-Gebiete über den großen Flughäfen durchfliegen zu dürfen, oder über FL 100 (ca. 10.000 ft) zu fliegen.
Wird aber jetzt meistens benötigt, um aus dem "alten" PPL den Übergang zum europäischen PPL (JAR-FCL) zu schaffen, da die CVFR-Berechtigung eine Voraussetzung dafür ist.

Wenn Sie den europäischen PPL neu erwerben, ist diese Ausbildung gleich eingeschlossen.

Zu einem CVFR-Lehrgang gehören 30 Unterrichtsstunden in den Fächern Funknavigation, Luftrecht und Instrumentenkunde.
Zudem 10 Flugstunden und eine theoretische und praktische Prüfung.

Zu den variablen Kosten gehören:

Landegebühren. Sie landen in der Ausbildung ca. 10 mal. Bei uns kostet die Landung z.Z. EUR 5,10.

Nun kommen noch die Kosten für den geschlossenen Vollehrgang für Flächenpiloten:

Schulung auf:
C 150
C 172
Verwaltungsgebühren EUR
100,00
100,00
Theoretischer Unterricht EUR
600,00
600,00
10 Flugstunden EUR
1700,00
2100,00
Summe: EUR
2400,00
2800,00
Zusätzlich 19 % MwSt. EUR
456,00
532,00
Gesamtpreis: EUR 2856,00
3332,00

Sie benötigen für die Ausbildung:

  • Personalausweis oder Paß
  • gültigen Luftfahrerschein

Termine

Auf Anfrage

Normale Lehrgangsdauer 10 Tage durchgehend!

Bedenken Sie bitte bei Ihrer Anmeldung, daß wir pro Lehrgang nur max. 2 Schüler aufnehmen.

Wenn Sie ein gutes Trainingsprogramm für CVFR suchen,
schauen Sie unter: www.isoftworks.de

Nachtflugqualifikation:

Für die Nachtflugberechtigung benötigen Flächenpiloten mindestens 5 zusätzliche Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum völligen Stillstand.

Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen.

Kosten
2 Std. Platzrunden C 150
400,00 EUR
3 Std. Überland C 172
720,00 EUR
.
1120,00 EUR
19 % mwSt
212,80 EUR
Summe:
1332,80 EUR

Flugplatzkosten siehe unter:
www.edxr.de/gebuehrenordnung.html

Für die Durchführung von Flügen bei Nacht mit Hubschraubern sind 10 Unterrichtsstunden und mindestens 5 zusätzliche Flugstunden bei Nacht durchzuführen, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem mit Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen.

Voraussetzungen: 100 Stunden auf Hubschraubern nach dem Erwerb der Lizenz. Darin enthalten 60 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 20 Stunden Überlandflug.

Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen.

Termine

Auf Anfrage

Die Nachtflugberechtigung kann zusammen mit der CVFR-Berechtigung erworben werden, wenn das Wetter mitspielt.