Es gibt seit dem 1. Mai 2003 neue Bestimmungen für die Fliegertauglichkeit!

Bitte auch unbedingt die Kritik zur JAR-FCL 3 von Dr. med. Claus-Dieter Zink lesen.

Fliegerärztliche Untersuchungsstellen in:

Nach den neuen Bestimmungen wurde der alte
Tauglichkeitsgrad I gestrichen.

Die alte Tauglichkeit III wurde im Prinzip II,

die alte Tauglichkeit II wurde im Prinzip I

Alle Berufspiloten benötigen jetzt Tauglichkeit Klasse I,

alle Privatpiloten Tauglichkeit II

Allgemeines:

Nach den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Feststellung der Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals gelten folgende Tauglichkeitsgrade:

  • Tauglichkeitsgrad I: Verkehrsflugzeugführer, Berufsflugzeugführer , Verkehrshubschrauberführer, Berufshubschrauberführer, Luftschifführer, Flugingenieure, Bordwarte auf Hubschraubern im BGS und bei der Polizei, Flugnavigatoren (Erlaubnisbehörde: Luftfahrt-Bundesamt).
  • Tauglichkeitsgrad II: Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Motorseglerführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer, Fallschirmspringer, Ultraleichtflugzeugführer (Erlaubnisbehörde: Bundesländer).

Anmerkung

(1) Die Leiter dieser Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen sind berechtigt, Tauglichkeitszeugnisse für die Tauglichkeitsgrade I, und II auszustellen.

(2) Die Leiter dieser Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen sind berechtigt, Tauglichkeitszeugnisse für die Tauglichkeitsgrade II auszustellen.

Abweichungen von diesen Kategorien sind bei der betroffenen Untersuchungsstelle vermerkt.

Die Darstellung umfaßt jene Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen, die aus allgemein zugänglichen Quellen erhältlich waren.

Bei erkannten Fehlern oder Änderungen bitten wir um Nachricht!

Fliegerärztliche Untersuchungsstellen in:

Sollten Sie einen bestimmten Fliegerarzt nicht finden,
können Sie auch die Liste der Fliegerärtze beim LBA
einsehen.

http://www.lba.de/cln_001/nn_57212/DE/Personal/Fliegendes
Personal/Flugmedizin/L5__Flugmedizin.html__nnn=true