Barbarossa

Der Antrag auf Anerkennung Ihrer Lizenz, die von einem NICHT JAA-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, ist beim LBA mit dem u. a. Formular zu stellen.

Unter Punkt 10. wird dort auf ein weiteres Formular hingewiesen.

Beide Formulare stehen Ihnen als PDF-Datei nachfolgend zur Verfügung.

Antragsformular LBA
mit Auflistung der
erforderlichen
Unterlagen.

Bedenken Sie bitte, daß Sie für die Anerkennung der Lizenz 75 Flugstunden benötigen, für die endgültige Umschreibung in eine JAR-FCL Lizenz 100 Flugstunden.

Die Anerkennung ist somit vielleicht der erste Schritt, um mit einem US-PPL schon einmal auf D-registrierten Luftfahrzeugen fliegen zu können, um eventuell die fehlenden 25 Flugstunden hier abfliegen zu können. Im Unterschied zur Umschreibung darf man nur unter der Bedingung fliegen, daß man stets im Besitz einer gültigen US-Lizenz ist, da diese nur anerkannt ist. Dies schließt selbstverständlich ein, daß man ein gültiges FAA-Medical besitzt. Man erwirbt also keine eigenständige Lizenz, dies kann nur durch Umschreibung erfolgen. Die Anerkennung erfolgt befristet auf ein Jahr und gilt nur für D-registrierte Flugzeuge im In- und Ausland.