Letzte Änderungen:
Bescheinigung gem. ICAO Anhang 1, Kapitel 1.2.9
In dieser Bescheinigung wird bestätigt, daß Sie die Fähigkeit nachgewiesen
haben, die englische Sprache im Sprechfunkverkehr entsprechend den Anforderungen der
Stufe 4 zu sprechen und zu verstehen.
Die Funksprechprüfungen für Hamburg werden jetzt von Bremen organisiert!
Dort zuständig: Frau Hausner Tel.: 0421-43444281.
Bei ihrer Abwesenheit: Herr de Bur Tel.: 0421-43444251
Für den Antrag gibt es ein neues Formblatt als PDF-Datei.