Ich kehre besser um!Blödes Hinterherfliegen!Ich vorweg, alle hinterher!

Die Kosten für PPL A (Flugzeuge)
zum Euro-PPL nach
JAR-FCL 1 deutsch


für Fußgänger

Der Schüler hat also noch gar nichts, außer zwei Augen, zwei Füßen, zwei Händen, einem Kopf und genug Zeit und Geld.

Inhaber von Lizenzen für Hubschrauber, Ultraleichthubschrauber, Flugschrauber, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Segelflugzeuge oder Motorsegler können 10 % ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als zehn Stunden, für eine PPL A anrechnen lassen.

In einer Ausbildung entstehen bestimmte Kosten, über die Sie sich im klaren sein müssen.

Die Kosten sind zum Teil variabel und zum Teil fest.

Zu den festen Kosten gehören:

Prüfungsgebühren für die einzelnen Ausbildungsabschnitte

PPL EUR
150,00
BZF I EUR
80,00
BZF II EUR
70,00
BZF I für Inhaber BZF II EUR
70,00

Zu den variablen Kosten gehören:

1. Lehrmaterial: Computer (Aristo Aviat), Zirkel, Karten, Kursdreieck, Fettstift. Diese Artikel können mit EUR 150,- bis EUR 300,- zu Buche schlagen.

2. Fahrtkosten zum Flugplatz. Sind bei uns minimal, da Sie ja einen festen Lehrgang machen, sollten aber bei einer sporadischen Ausbildung bedacht werden. Wenn Sie 2 Jahre immer wieder fahren müssen (auch oft vergeblich), ist das nicht unerheblich. Dafür fallen bei uns natürlich Kosten für Unterbringung an.

3. Fliegerarzt. Je nach Arzt unterschiedlich; zwischen EUR 150,- und EUR 250,-

4. Landegebühren. Sie landen in der Ausbildung ca. 150 bis 200 mal. Bei uns kostet die Landung z.Z. EUR 5,30.

Nun gehts aber los!

Nun kommen noch die Kosten für den geschlossenen Vollehrgang :

Verwaltungsgebühren EUR
200,00
Theoretischer Unterricht EUR
1600,00
44 Flugstunden auf C 150 EUR
7480,00
1 Flugstunden auf C 172 EUR
210,00
Summe: EUR
9490,00
Zusätzlich 19 % MwSt. EUR
1803,10
Gesamtpreis: EUR
11293,10

Sie benötigen für die Ausbildung:

  • Personalausweis oder Paß
  • Tauglichkeitszeugnis von einem Fliegerarzt (siehe Fliegerärzte)
  • Auszug aus der Verkehrssünderkartei (KBA Flensburg - siehe Vordruck)
  • Ein Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) bei:

    Landesbetrieb für Straßenbau und
    Verkehr Schleswig-Holstein
    Dezernat -Luftfahrt-
    Mercatorstraße 9
    24106 Kiel

    Der Antrag ist unter Angabe „Überprüfung von Flugschülern“ einzureichen. Das entsprechende Formblatt finden Sie auf der Index-Seite unter Formblätter.
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis (Alter egal)
  • 3 Paßbilder (wenn Sie ein Funksprechzeugnis besitzen - 1 Paßbild)
  • Bei Minderjährigen Zustimmung des ges. Vertreters
  • Mindestalter zum Erwerb der Berechtigung 17 Jahre, Beginn der Ausbildung ist ab 16 Jahren möglich

Ein Höhepunkt in der Ausbildung:

Der Erste Solo

Wir schaffen selbst das!

Termine:

Normale Lehrgangsdauer ca. 4½ Wochen durchgehend.
Wir richten uns weitestgehend nach Ihnen.
Zur Abstimmung sollten wir telefonieren!

Funksprechlehrgänge:
Finden jeweils in den o.a. PPL-Lehrgängen statt.

CVFR-Lehrgänge: Auf Anfrage

Nachtflug: Auf Anfrage

Sie können selbstverständlich auch zuerst nur die theoretische Ausbildung machen! Fragen Sie uns nach Terminen.

Bedenken Sie bitte bei Ihrer Anmeldung, daß wir pro Lehrgang nur einen Schüler aufnehmen.

Nach dem PPL A  können Sie weitergehende Ausbildungen machen.

Es gibt da:   .

  • Nachtflugberechtigung
  • Weitere Flugzeumuster

Die Schulung bei uns erfolgt auf Flugzeugen der Typen Cessna 150 und der viersitzigen Cessna 172.
Für die Einführung in die Funknavigation haben die Flugzeuge außer dem Funkgerät natürlich auch VOR, ADF und einen Transponder.

Integrierend zur Pilotenausbildung erfolgt neben der normalen Ausbildung der Funksprechlehrgang zum Erwerb der Flugfunkzeugnisse BZF II oder BZF I.

Mit dem PPL (Privatpilotenlizenz) dürfen Sie:

Alle in Ihren Luftfahrerschein eingetragenen Flugzeuge (Klassenberechtigung) fliegen. Das sind am Anfang:

1. Einmotorige Landflugzeuge (keine Wasserflugzeuge) kolbengetrieben (keine Jets) ;

das heißt nach entsprechendem Vertrautmachen alle gebräuchlichen „Sportflugzeuge“ fliegen

2. Nach einer weitergehenden Ausbildung auf dem entsprechenden Flugzeug auch größere und mehrmotorige Flugzeuge;

Unterbringung:

Da haben Sie einige Wahlmöglichkeiten:

1. Sie wählen ein Hotel oeder Gasthof - in allen möglichen Preisklassen vorhanden.

2. Wir versuchen Ihnen ein Zimmer bei Privatleuten zu beschaffen.

3. Sie bringen Ihr Wohnmobil mit.

4. Sie zelten auf dem nächsten Zeltplatz.

Also dann: Carpe diem, nutze den Tag!

Wenn ich groß bin, werde ich Pilot!!

Die Ausbildungsübersicht zum Herunterladen